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Absicherung des Hiebortes:GefahrenbereichGraphik

Die Holzernte ist nicht nur für diejenigen die sie ausführen eine gefahrenträchtige Arbeit, sie ist auch für unbeteiligte Dritte mit Gefahren verbunden. Denn beim Fällen ist stets daran zu denken, daß fallende Bäume andere Bäume mitreißen können. Deshalb ist der Gefahrenbereich bei de Holzernte immer die doppelte Baumlänge!

Daraus folgt:

Auf laufende Arbeiten - beispielsweise Fällung von Bäumen - ist durch zumutbare Maßnahmen hinzuweisen bzw. es sind entsprechende Sicherungsmnaßnahmen zu ergreifen. Zum Schutz von Dritten und Sachgütern ist die Absicherung der Hiebsfläche unabdingbar!

Absperrung von Forststraßen, Wanderwegen u.ä.:

Forststraßen und Wanderwege die im Gefahrenbereich liegen - doppelte Baumlänge - müssen für  jeglichen Verkehr gesperrt werden.
In ausreichendem Abstand zum Gefahrenbereich ist in allen Richtungen ein Sperrschild oder eine Absperrplane aufzustellen bzw. anzubringen. Es empfiehlt sich die Sperrung bzw. den Hinweis auf eine Sperrung an der nächsten Kreuzung oder Einmündung vorzunehmen. Dadurch erhält der Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit sofort einen anderen Weg zu nehmen. Zusätzlich ist die Absperrung mit einem quer zur Verkehrsrichtung verlaufenden Absperrband (mit dem Aufdruck "Holzfällung, Lebensgefahr") zu verstärken. Werden Bäume auf oder an die Straße gefällt muß während des Fällvorgangs auf jeder Seite ein Absperrposten mit Signalweste und rot/weißer Fahne stehen. Ideal ist es zwischen dem verantwortlichen Motorsägeführer und den Absperrposten eine Funkverbindung mit Funkgeräten zu haben. An stark frequentuierten Wanderwegen ist die Aufstellung von 2 Posten ein muß!

Absperrung von öffentlichen Straßen (Gemeinde-, Kreis-, Staats- oder Bundesstraße):

Zur Sperrung dieser Straßen im Rahmen einer Holzerntemaßnahme muß ein Antrag auf Anordnung einer verkehrsrechtlichen Anordnung gestellt werden. Fragen Sie hierfür bei der Geschäftsstelle Ihrer WBV nach. Idealerweise wird so ein Antrag im Rahmen einer Sammeldurchforstung gestellt, denn wenn eine öffentliche Straße gesperrt wird, macht es Sinn, daß alle Anlieger die Sperrung nutzen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Material zur Sperrung:IMG 4411

  • Sperrschilder (StVO-Zeichen 250) mit Zusatzschild "Holzfällung Lebensgefahr, Durchgang verboten"
  • Achtungschild (StVO-Zeichen 101) mit Zusatzschild "Holzfällung Lebensgefahr, Durchgang verboten"
  • Absperrband mit Aufdruck "Holzfällung - Betreten verboten - Lebensgefahr" 
  • Absperrplane mit Aufdruck von Sperrschild und "Stop! Holzfällung Lebensgefahr Stop!"
  • Funkgeräte

Die Absperrplane kann gegen eine Kaution an der Geschäftsstelle der WBV Westallgäu ausgeliehen werden.
Wir beraten Sie gerne.

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