"Jede weise Forstdirektion muß die Waldungen taxieren lassen und sie so zu benutzen suchen, daß die Nachkommenschaft wenigstens ebensoviel Vorteil daraus ziehen kann, als sich die jetzt lebende Generation zueignet."
(Georg Ludwig Hartig, 1810)
Waldbewirtschaftung ist heute wie früher ein Generationenvertrag.
Neben der Nutzung ist die Erhaltung,
der Waldfläche,
- der Bodenkraft,
- der landeskulturellen und ökologischen Leistungen
- sowie der Funktionsfähigkeit
des Waldes von Bedeutung.


