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Aktuelles / Presse

Verbot von Holzenergie im Neubau – weitgehende Verhinderung im Bestand

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 20. April 2023 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Gebäudeenergiengesetzes beschlossen.

Ab 1.1.2024 soll folgendes gelten:

  • Keine Biomasse-/Holzheizungen im Neubau!
  • Auch der Anschluss an eine bestehende Biomasse-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (Bau von Altenteil bzw. für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an die Holzheizung in unmittelbarer Nähe deutlich günstiger wäre.
  • Im Gebäudebestand kann eine neue Holzheizung (nach Havarie der alten Heizung) nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
  • Kleinere Gebäudenetze bis 16 Wohneinheiten werden wie eine Einzelheizung/Einzelgebäude betrachtet.

Das Gesetz ist in der jetzigen Form ein Frontalangriff gegen das Energieholz und damit gegen den ländlichen Raum, da dem Waldbesitz Absatzmärkte genommen werden. Diese Diskriminierung von Holz konnten wir auf der europäischen Ebene (RED III) vor kurzem gerade noch entschärfen, trifft uns nun aber auf der nationalen Ebene mit voller Härte. Das Gesetz bedeutet in seinen Konsequenzen den faktischen Ausschluss von Holz als regenerativen Wärmeträger, es ist teuer, unsozial und praxisfern und gefährdet die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung.

Pressemitteilung

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